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Anwalt für Sorgerecht in Köln – Ihr Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie vor Gericht.

Sie sind der Meinung, dass Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin die Fürsorgepflicht gegenüber dem gemeinsamen Kind verletzt und möchten das alleinige Sorgerecht erhalten? Dann brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der auf das Rechtsgebiet des Sorgerechts spezialisiert ist, an der Seite! Die Kanzlei Schroeder & Schroeder Rechtsanwälte in Köln bietet Ihnen einen umfassenden Rechtsbeistand von der ausführlichen Rechtsberatung bis hin zur Vertretung vor dem Gericht.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Nach einer Scheidung haben beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Das bedeutet, dass sich die Eltern gleichermaßen um den Nachwuchs kümmern, alle wichtigen Entscheidungen treffen sie zusammen. Das gemeinsame Sorgerecht erhalten verheiratete Eltern bereits automatisch mit der Geburt des Kindes. Ist das Paar unverheiratet, muss der Vater das gemeinsame Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Was ist das alleinige Sorgerecht?

Unter Umständen kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Voraussetzung ist, dass das Wohl des Kindes durch das andere Elternteil gefährdet ist. Beispiele hierfür sind Vernachlässigung, unzureichende Betreuung, Alkohol-, Drogen- und Tablettenmissbrauch der Eltern, körperliche und seelische Misshandlungen, sexueller Missbrauch und Gewaltanwendung gegenüber dem anderen Elternteil.

Wie können Sie das alleinige Sorgerecht beantragen?

Der Antrag auf das alleinige Sorgerecht ist bei dem zuständigen Familiengericht zu beantragen. Ist der andere Elternteil nicht mir der Abgabe des Sorgerechts einverstanden, ist außerdem eine ausführliche Begründung des Antrags sowie eindeutige Beweise für die Kindeswohlgefährdung etwa in Form von Fotos beizufügen.

Im Folgenden prüft das Familiengericht den Antrag eingehend und trifft eine Entscheidung zum Wohle des Kindes.

Noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Unterhalt: Auch beim Verlust des Sorgerechts muss der betroffene Elternteil weiterhin vollumfänglich den gesetzlich festgesetzten Unterhalt zahlen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Sorgerecht!

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