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Handels- und Gesellschaftsrecht bei Schroeder & Schroeder

Die Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst die Beratung von Privatpersonen, namentlich Ärzten, aber auch die Beratung von mittelständischen Unternehmen in Bezug auf ihre wirtschaftliche Betätigung nach außen.

Dabei wird umfassend nicht nur zu Fragen des Gesellschaftsrechts, d. h., der Form der geschäftlichen Betätigung beraten, sondern es werden insbesondere Fragestellungen in Bezug auf den Übergang von Unternehmen, die Übergabe von Unternehmen an Nachfolger, seien sie Abkömmlinge, seien sie Fremdgeschäftsführer, beantwortet.

Dazu gehört selbstverständlich auch die erbrechtliche Beratung dahin gehend, welche Form der Unternehmensweitergabe erbrechtlich zulässig und steuerrechtlich günstig ist. Dabei steht im Vordergrund den Verlust des Bestandes des Unternehmens ebenso zu vermeiden, wie eine einseitige Übervorteilung des Abgebenden.

Wir bieten Hilfestellung bei:

  • Gründung von Gesellschaften
  • Unternehmenskauf und -verkauf
  • Neuordnung von Unternehmen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Anstellungsverträge für Vorstände, Geschäftsführer
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