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Medizinrecht einschließlich Arzthaftungsrecht

In kaum einer Branche gibt es so viele Regeln, Gesetze und Rahmenbedingungen wie in der Gesundheitsbranche. Herr Rechtsanwalt Michael Schroeder als Fachanwalt für Medizinrecht verfügt über langjährige Erfahrung in der umfassenden Beratung von Ärzten, MVZs und Kliniken, insbesondere in den Bereichen Berufs- und Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Betreuung von ärztlichen Kooperationsformen, Beratung von ärztlichen Existenzgründern, Vertragsgestaltung, Begleitung von Ärzten bei Übertragung bzw. dem Erwerb von Praxen oder Praxisanteilen, Dauerberatung von MVZ und Kliniken in allen rechtlichen Fragen und Betreuung von Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren.

Dieses Leistungsspektrum umfasst auch die Vertragsgestaltung zu den oben genannten Themen. Neben den Kerngebieten der Arzthaftung, des Berufsrechts der Ärzte und Apotheker, des Vertrags-(zahn-)arztrechts, der Prüfung von Honorarbescheiden und Arzneimittelrecht gehören auch das Medizinproduktrecht sowie das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung und das Arztstrafrecht zum Leistungsspektrum von Herrn Rechtsanwalt Michael Schroeder.

Von zunehmender Bedeutung sind auch Fragestellungen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Medizin, die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern, namentlich das Antikorruptionsgesetz sowie die hierzu ergangenen schriftlichen Weisungen von Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen den Umgang mit der Industrie betreffend.

Herr Rechtsanwalt Michael Schroeder vertritt im Medizin- und Arztrecht sowohl Ärzte, Praxen und Kliniken, als auch Patienten. Der Kanzlei Schroeder & Schroeder wurde zudem von einer Vielzahl von Ärzten, MVZ und Gemeinschaftspraxen das Forderungsmanagement übertragen und ist insoweit spezialisiert auf das ärztliche Honorarrecht (GOÄ/GOZ).

Das Leistungsspektrum umfasst u.a.:

  • Arzneimittelrecht
  • Arztrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Kassenarztrecht
  • Krankenhausrecht
  • Gebühren- und Abrechnungsfragen
  • Forderungsmanagement für medizinische und zahnmedizinische Arztpraxen und liquidierende Chefärzte
  • Flugmedizin
    • Berufspiloten (Inhaber von CPL oder ATPL)
    • Verkehr und Berufspiloten
    • Flugverkehrslotsen
    • Privatpiloten
    • LAPL-Piloten
    • Ballonfahrer
    • Kabinenpersonal
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